Wie wird der KB errechnet?
Wenn wir keinen Einkommensnachweis von Ihnen haben, wird Ihr Einkommen geschätzt. Auf Ihrer KB-Vorschreibung steht dann das zugrunde gelegte (geschätzte) Einkommen. Davon werden Absetzbeträge (Kinder, Alleinerzieher) abgezogen, vom Rest 1 % (abzüglich 44,- Euro) errechnet und noch eine Gemeindeumlage (20%) aufgeschlagen.
Ist das geschätzte Einkommen zu hoch gegriffen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns (mit Lohnnachweis) – wir werden daraufhin den KB gerne neu berechnen!
Die Beitragsgrundlage zur Ermittlung des Kirchenbeitrags ist das Einkommen des dem Kirchenbeitragsjahr vorangehenden Jahres, hilfsweise der nach bürgerlichem Recht zustehende Unterhaltsanspruch und/oder der Lebensaufwand des vorangegangenen Jahres, oder wenn ein Beitragspflichtiger erstmalig oder nach Unterbrechung veranlagt wird, das im Beitragsjahr erzielte Einkommen.
Für jedes Kind, für das dem Beitragspflichtigen Kinderbeihilfe zusteht, wird der Kirchenbeitrag in der Weise ermäßigt, dass die Beitragsgrundlage für jedes Kind um jährlich 1.280,- Euro herabgesetzt wird. Gilt Ihr Kind als “behindert”, verdoppelt sich dieser Betrag sogar.
Für Alleinverdiener, die Anspruch auf den steuerlichen Alleinverdienerabsetzbetrag haben, wird die Beitragsgrundlage um jährlich 960,- Euro herabgesetzt. Dasselbe gilt für Alleinerhalter.
Ist nur ein Ehepartner Angehöriger der Evangelischen Kirche, gilt folgendes:
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Beziehen beide Ehepartner Einkünfte, entrichtet der evangelische Partner den Beitrag nach seinem Einkommen/Lebensaufwand.
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Ist der evangelische Ehepartner Alleinverdiener, ist sein Kirchenbeitrag um jenen Betrag zu vermindern, den der nichtevangelische Partner an seine Kirche (nur anerkannte Religionsgemeinschaften) leistet, höchstens jedoch um die Hälfte.
- Ist der evangelische Partner ohne oder ohne ausreichendes Einkommen, ist die Beitragsgrundlage der ihm gegenüber dem anderen Ehepartner zustehende Unterhaltsanspruch (in der Regel ein Drittel des Einkommens des nichtevangelischen Ehepartners), vermehrt um das eigene nichtausreichende Einkommen, bzw. sein Lebensaufwand.
Kirchenbeitragsrechner
Sie können sich hier (unverbindlich) den ungefähren Kirchenbeitrag ausrechnen lassen. Setzen Sie bitte bei "Gemeindeumlage" 20 % ein. Bitte klicken Sie HIER. ACHTUNG: Der errechnete Wert gilt NICHT für Pensionisten und Selbstständige!Rechtsgrundlagen
Der Kirchenbeitrag wird aufgrund von Vorgaben aus Wien (Synode der Gesamtkirche) jährlich den gestiegenen Kosten und Inflation angepasst - in der Regel erhöht sich die angenommene Beitragsgrundlage um ca. 3%.
Das wichtigste dabei ist: Bei allen Zahlungsproblemen oder eventuell falschen Berechnungen melden Sie sich bitte sofort bei uns! Wir helfen, so gut es geht. Wenn Sie nicht reagieren, gilt die Vorschreibung als akzeptiert und kann notfalls vor Gericht eingeklagt werden – ein Umstand, den wir uns allen ersparen möchten!
Bitte beachten Sie, dass der Kirchenbeitrag von Wien (Gesamtkirche) aus verlangt wird und wir als Kirchenbeitragsstelle vor Ort mit der Durchführung beauftragt sind. Wir arbeiten ehrenamtlich und sind bemüht, Ihnen soweit als möglich entgegen zu kommen. Doch sind wir auch Wien gegenüber Rechenschaft schuldig.
Hier können Sie die Kirchenbeitragsordnung nachlesen.
Hier können Sie die Mitgliedschaftsordnung nachlesen.
Hier können Sie die Kirchenverfassung nachlesen.
Zur Information:
Hier ist der Link zur römisch-katholischen Kirchenbeitragsstelle von Braunau