Warum Kirchenbeitrag?
Jede Gemeinschaft braucht eine Finanzierungsform. Die Kirchenbeitragsordnung ist aus mancherlei Sicht nicht ideal, sie ist jedoch gerecht und fair, da sie von den Einkommensverhältnissen der beitragspflichtigen Mitglieder ausgeht und damit versucht, sozial angemessen vorzugehen. Außerdem können Alleinverdienende und Eltern Absetzbeträge geltend machen.
Alle Mitglieder einer anerkannten christlichen Konfession (also auch Evangelisch A.B. und H.B.) mit Hauptwohnsitz in Österreich sind verpflichtet, ab dem 19. Lebensjahr Beitrag zu zahlen. Dieser beträgt ca. 1,5% des steuerpflichtigen Einkommens.
Von diesem Geld wird die Arbeit der Kirche finanziert – Gehälter, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten u.v.m. Dazu ist die gerechte Verteilung auf alle Schultern wichtig: jede/r gibt (nur so viel), wie er/sie kann.
Da wir aber natürlich weder von Behörden noch von Ihrem Arbeitgeber über Ihre Einkommensverhältnisse informiert werden, sind wir auf Ihre Auskünfte angewiesen, andernfalls wird automatisch von unserem Computer geschätzt. Dies führt leider nicht selten zu falscher Berechnung.
Bitte beachten Sie, dass der Kirchenbeitrag von Wien (Gesamtkirche) aus verlangt wird und wir als Kirchenbeitragsstelle vor Ort mit der Durchführung beauftragt sind. Wir arbeiten ehrenamtlich und sind bemüht, Ihnen soweit als möglich entgegen zu kommen. Doch sind wir auch Wien gegenüber Rechenschaft schuldig.
Muss ich auch KB bezahlen oder bin ich davon befreit?
Sind Sie Schüler/in, Student/in, Lehrling, Wehr- oder Zivildiener, sind Sie vom KB befreit! Bitte senden Sie uns entsprechende Unterlagen zu (also eine Schulbestätigung, Immatrikulationsbescheinigung, Lehrvertrag, Einberufungsbescheid etc. – als Kopie per Post, Fax, eingescannt per Mail oder bringen es persönlich in unserer Sprechstunde vorbei).
Bitte denken Sie daran, uns regelmäßig die Schul- bzw. Studienbescheinigungen zuzusenden.
Haben Sie nach der Schule/Studium/Wehr- oder Zivildienst keine Arbeit, senden Sie uns bitte eine entsprechende Bestätigung vom AMS.
Reduzierungen sind auch für andere Situationen möglich: Bei Karenz zahlen Sie z.B. nur den Mindestbeitrag von derzeit 42,- €. Hausbau, eine eigene Familie, hohe medizinische Kosten, soziale Notlagen werden ebenfalls berücksichtigt – bitte sprechen Sie uns in diesem Fall umgehend an. Wir suchen dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.
Und wenn ich doch zahlen muss?
Auch nicht schlimm: Die Beiträge sind derzeit bis zu 400,- € als „Sonderausgaben“ beim Lohnsteuerjahresausgleich abzugsfähig – das heißt: Das Finanzamt zahlt Ihnen einen Teil des Kirchenbeitrags zurück!
Die Kirchen sind verpflichtet, den gezahlten Kirchenbeitrag dem Finanzamt zu melden. Dieses wird dann Ihren KB automatisch berücksichtigen.